Weitere Informationen
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Statuten
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Wie werde ich Mitglied der SGPGHE?
Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder werden SGPGHE Antrag in die SGPGHE aufgenommen. Der Aufnahmeantrag muss zusammen mit einem Lebenslauf und einer Empfehlung eines Vollmitglieds beim Präsidenten eingereicht werden. Über die Aufnahme wird in der nächsten Generalversammlung (die zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst stattfindet) entschieden. Die Aufnahme erfordert die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder (absolute Mehrheit).